Wasseraustritt nach Rostverstopfung gilt nicht als Rohrbruch

31. Juli 2009 15:46

Wenn Rost in der Leitung einen Pfropfen bildet, der die Leitung verstopft, so dass Wasser austritt, ist das kein Rohrbruch. Das sah das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil so und gab damit der Versicherung recht (AZ: 20 O 51/08).

Weiter stellten die Richter klar, dass der Versicherte beweisen muss, dass der Leitungswasserschaden in und nicht vor Versicherungsbeginn entstanden ist. Dabei gilt der Zeitpunkt, zu dem das Leitungswasser erstmals Kontakt mit dem versicherten Gegenstand hatte. Wann der Schaden entdeckt wurde, ist unerheblich.

Wenn man also den Versicherer gewechselt hat, kann man dem neuen schwer beweisen, dass ein Schaden, der sich so lange unentdeckt entwickeln kann wie ein Wasserschaden, nicht schon zur Zeit des vorhergehenden Versicherungsvertrags eingetreten ist und damit der vorherige Versicherer hätte regulieren müssen.


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