Wasser im neuen Auto berechtigt zum Rücktritt vom Kauf

22. September 2009 20:47

Wenn ein Neuwagen eine undichte Stelle in der Karosserie hat, durch die Wasser in den Fahrzeuginnenraum gelangt, dann ist das ein erheblicher Mangel aufgrund dessen der Käufer des Neuwagens vom Kauf zurücktreten darf. Das berichtet der ADAC und zitiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14.05.2009 (AZ 4 U 148/07).

Der Käufer eines VW Golf hatte fünf Monate nach dem Erwerb seines Neufahrzeuges einen Wassereintritt im Kofferraum des Wagens festgestellt und war damit zweimal in der Werkstatt vorstellig geworden. Das erste Mal untersuchte die Werkstatt den Wagen, konnte jedoch nichts feststellen. Das zweite Mal dichtete es die Stelle an der Heckklappe ab. Als weiter Wasser durchsickerte erklärte der Käufer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag, was das Autohaus jedoch ablehnte, weil es an dem Wagen keinen erheblichen Mangel gebe, da die Reparaturkosten nur 300 Euro betragen hätten.

Die Karlsruher Richter gaben jedoch dem Käufer Recht und stellten fest, dass die Höhe der Reparaturkosten nicht allein entscheidend dafür ist, ob ein erheblicher Mangel vorliegt. Zu berücksichtigen seien vielmehr die Folgen, die die undichte Stelle in der Karosserie haben könnte, zum Beispiel eine Verkürzung der Lebensdauer des Fahrzeugs durch Korrosion.
Auch den Einwand des Autohauses, man habe nicht zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung des Mangels bekommen, weil beim ersten Werkstattaufenthalt lediglich der Wagen untersucht aber kein Mangel festgestellt wurde, ließen die Richter nicht gelten. Auch die erste Fahrzeuguntersuchung sei ein regulärer Nachbesserungsversuch gewesen.