Beim Wasserschaden getrickst: Versicherter bekommt kein Geld

29. Juni 2009 13:18

Wer einen Wasserschaden vortäuscht oder vorsätzlich herbeiführt, bekommt nicht nur kein Geld von der Versicherung, sondern riskiert auch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs. Wie das Nachrichtenportal Köln-Nachrichten (www.koeln-nachrichten.de) berichtet, ist es so einem Mann gegangen, der vor dem Landgericht Köln mit seiner Versicherung über einen angeblichen Wasserschaden stritt (AZ: 24 = 240/06), der hochwertige, zum Verkauf bestimmte Kleidungsstücke in Mitleidenschaft gezogen haben sollte.


Ein von der Versicherung eingeschalteter Gutachter hatte festgestellt, dass der Schaden durch das abgebrochene Thermostat-Ventil nicht habe verursacht werden können. Das Gericht hegte darüber hinaus Zweifel an der Schilderung, dass der angebliche Geschädigte und weitere Zeugen zum Zeitpunkt des Wasserschadens zufällig am Schadensort zugegen gewesen sein wollen, und wunderte sich, dass der Mann schon vor dem Schaden für die durch Wasserschaden beschädigten Waren geworben hatte. »Dilettantisch« befand das Gericht, wies die Ansprüche des Versicherten zurück und ließ ihn auch auf den Gutachterkosten von 60 000 Euro sitzen.