Beim Hauskauf gilt Wohngebäudeversicherung weiter
Wer eine Immobilie gekauft hat und dann in dem leerstehenden Gebäude einen Wasserschaden erleidet, weil die Wasserrohre nicht entleert worden waren, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Denn die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen verlangen, in ungenutzten Gebäuden wasserführende Anlagen abzusperren und entleert zu halten. Dass er die Bedingungen nicht gekannt habe, darauf kann sich der Neueigentümer nicht zurückziehen. Mit dem Kauf der Immobilie übernimmt er nämlich auch die dafür bestehende Wohngebäudeversicherung, die er zwar kündigen darf, aber ansonsten wird einfach der alte Vertrag fortgeführt und dessen Bestimmungen gelten weiter - z. B. der Ausschluss des Versicherungsschutzes, wenn der Versicherungsnehmer Obliegenheiten wie das Leerhalten der Rohre im ungenutzten Gebäude verletzt .
Die Versicherung ist nicht verpflichtet, dem neuen Vertragspartner unaufgefordert die Versicherungsunterlagen zuzuschicken, wie das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 1/07) geurteilt hat (siehe beispielsweise www.bundderversicherten.de/urteile).