Erste Hilfe - bei einem Wasserschaden
Ist es in Ihrem Haus zu einem Wasserschaden gekommen, gibt es einige Dinge zu beachten. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, was Sie selbst zur Schadensminderung (zu der Sie verpflichtet sind!) beitragen können. Darüber hinaus sollten Sie die Schadensstelle allerdings so belassen, wie sie ist, und zunächst die Versicherung informieren, damit diese sich ein genaues Bild vom Ausmaß des Schadens machen kann. Anschließend hilft Kebro Ihnen, das Gebäude wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und hohe Kosten durch Folgeschäden wie Schimmel zu verhindern.
Tipps zur Schadensminderung:
- Auf elektrische Anlagen achten: es besteht Kurzschluss- und Stromschlaggefahr! Hauptschalter raus! Bei Rohrbruch: Schließen Sie den Haupthahn!
- Handschuhe für die Reinigungsarbeiten anziehen!
- Wasser aufsaugen, abwischen und/oder Feuerwehr/Fachfirma wie Kebro mit der Wasserbeseitigung beauftragen.
- Sofort lüften!
- Keine Heizlüfter aufstellen! Sie drängen die Feuchtigkeit nur in die Wände zurück. Nach Abschalten der Geräte tritt sie sofort wieder an die Oberfläche.
- Fachfirma die Feuchtigkeit messen und notfalls mit professionellen Geräten trocknen lassen (mehr Infos unter der Kebro-Telefonnummer 05231/8789846).
- Chemie (Farben, Lacke, Dünger etc.) in Sicherheit bringen. Umweltverschmutzungsgefahr.
- Möbel versuchen, so weit es geht, zu entfernen und vor dem Wasser zu schützen.
- Versuchen Sie, den Dreck aus dem Wasser, nicht weiter im Raum zu verteilen und ihn, wenn möglich, schon einmal grob zu entfernen.
- Durchnässte wertvolle Dokumente in kleinen Portionen einfrieren. So kann man sie später durch spezielle Trocknungsverfahren retten.
- Kaufen Sie sich Isopropanol (gibt’s auch von Kebro), um feuchte und schimmelgefährdete Stellen zu reinigen und zu desinfinzieren.
- Sehen Sie sich außerdem die Folge 2: Richtig versichert gegen Wasserschäden auf Kebro TV an.
Was in Bezug auf die Versicherung beachtet werden muss:
- Versicherung schnellstmöglich benachrichtigen, mit Auskünften und Belegen (Rechnungen, Fotos etc.) versorgen, damit sie die Höhe des Schadens feststellen kann.
- Bevor ein Schadensregulierer der Versicherung nicht zur Besichtigung da war, darf die Schadensstelle grundsätzlich nicht verändert werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen Sie sofort einen Handwerker bestellen dürfen: Bei einem Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden, wenn Sie bereits den Schaden, samt Fotos der Schadensstelle, der Versicherung gemeldet haben oder wenn die Wiederherstellungskosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Sollte die Versicherung sich den Schaden nicht ansehen, heben Sie beschädigte Stücke noch bis zur Schadensregulierung auf.
